Hausordnung

  1. Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Träger ist die Gemeinde Pettendorf.

  2. Der Jugendtreff ist einmal wöchentlich (i.d.R. am Freitag) geöffnet.

  3. Schließzeiten finden i.d.R. in den Ferien statt und werden bekanntgegeben.

  4. Es gilt neben den üblichen Gesetzen im Besonderen das Jugendschutzgesetz, dieses hängt aus.

  5. Besucher/-innen müssen den Anweisungen der Betreuer/-in Folge leisten.

  6. Das Rauchen ist im Jugendraum und den angegliederten Räumen untersagt.

  7. Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen ist verboten.

  8. Stark alkoholisierten oder anderweitig bewusstseinsgetrübten Personen wird der Zutritt verweigert.

  9. Getränke am Kicker sind grundsätzlich zu vermeiden.

  10. Die Räume, Einrichtung und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden verursacht, muss dafür aufkommen.

  11. Unfälle und Schäden müssen unverzüglich der/dem Betreuer-/in oder dem Bürgermeister bzw. der/dem Geschäftsleiter/-in der Gemeinde Pettendorf mitgeteilt werden.

  12. Konflikte werden gewaltlos, verbal und dialogorientiert ausgetragen.

  13. Der Jugendtreff ist von allen sauber zu halten, jeder räumt seinen Müll weg. Gemeinschaftliche Aktionen werden gemeinschaftlich aufgeräumt.

  14. Im Jugendtreff dürfen die Mitarbeiter der Gemeinde sowie Betreuer/-innen Fotos von Anwesenden machen, die dann auch veröffentlicht werden können. Wird dies nicht gewünscht, so sind die Betreuer/-innen und/oder Mitarbeiter/-innen davon in Kenntnis zu setzen.

  15. Die Toiletten sind unverzüglich nach der Benutzung zu verlassen.

  16. Dies gilt insoweit auch für die Nutzung öffentlicher Toiletten, z. B. an der Kinderkrippe.

  17. Die Anwohner dürfen nicht gestört werden (Lautstärke, Müll...).

  18. Vor dem Verlassen des Jugendtreffs sind die Elektrogeräte auszuschalten, die Wasserhähne abzudrehen, Blumen zu gießen und die Toiletten in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

  19. Die Fahrräder sowie motorisierte Zweiräder sind so abzustellen, dass der Bereich vor dem Jugendtreff sowie der Eingangsbereich ungehindert begehbar und barrierefrei zugänglich bleiben.

  20. Mit Betreten des Jugendtreffs wird die Hausordnung anerkannt.

  21. Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen werden!

  22. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten durch die Gemeinde Pettendorf!



Pettendorf, den 21.06.2016

In Vertretung


Christian Gerdes

Dritter Bürgermeister

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