Hausordnung

Träger, Zielgruppe, Öffnungszeiten, Gesetzliche Regelungen
  • Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Träger ist die Gemeinde Pettendorf.
  • Das Angebot ist kostenlos.
  • Die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Pettendorf und ihre Freunde können ohne vorherige Anmeldung eigenständig kommen und gehen und die Möglichkeiten des Jugendtreffs nach ihrer Wahl nutzen. Aufgrund des offenen Konzeptes gibt es keine Aufsichtspflicht, sondern nur eine Verkehrssicherungspflicht.
  • Die Mitarbeitenden achten trotzdem darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird, üben das Hausrecht aus und sind weisungsbefugt.
  • Der Jugendtreff ist zweimal wöchentlich geöffnet, i.d.R. am Mittwoch für 10- bis 13-Jährige und am Freitag für 13- bis 21-Jährige.
  • Schließzeiten finden i.d.R. in den Ferien statt und werden bekannt gegeben.
  • Es gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen. Im Besonderen gelten das Jugendschutzgesetz und die Grundrechte aus dem Grundgesetz, welche vor Ort aushängen.
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    Verhaltensregeln
  • Konflikte werden gewaltlos, verbal und dialogorientiert ausgetragen.
  • Die Anwohner dürfen nicht gestört werden (Lautstärke, Müll, Betreten fremder Grundstücke ...).
  • Das Rauchen, Vapen, Snusen etc. ist im Jugendraum und im Außengelände untersagt.
  • Das Mitbringen von Alkohol, Drogen und Waffen ist verboten.
  • Alkoholisierten oder anderweitig bewusstseinsgetrübten Personen wird der Zutritt verweigert.
  • Der Jugendtreff ist von Allen sauber zu halten, jeder räumt seinen Müll weg.
  • Die Toilette ist nach der Benutzung unverzüglich zu verlassen, dies gilt auch für die Nutzung der öffentlichen Toilette an der Kinderkrippe.
  • Gefährte wie Fahrräder, Roller/Scooter, motorisierte Zweiräder usw. sind so abzustellen, dass der Bereich vor dem Jugendtreff sowie die Eingangsbereiche ungehindert begehbar und barrierefrei zugänglich bleiben.
  • Besucher*innen müssen den Anweisungen der Betreuer*innen Folge leisten.
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    Umgang im Schadensfall
  • Unfälle und Schäden müssen unverzüglich den Mitarbeiter*innen oder dem Bürgermeister bzw. dem/der Geschäftsleiter*in der Gemeinde Pettendorf mitgeteilt werden.
  • Die Räume, die Einrichtung und die Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Wervorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden verursacht, muss dafür aufkommen.
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    Abschließende Bestimmungen
  • Mit Betreten des Jugendtreffs wird die Hausordnung anerkannt.
  • Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen werden!
  • Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, ggf. eine Anzeige an die Polizei!
Pettendorf, den 30.07.2025
Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister

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