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Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Träger ist die Gemeinde Pettendorf.
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Der Jugendtreff ist einmal wöchentlich (i.d.R. am Freitag) geöffnet.
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Schließzeiten finden i.d.R. in den Ferien statt und werden bekanntgegeben.
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Es gilt neben den üblichen Gesetzen im Besonderen das Jugendschutzgesetz, dieses hängt aus.
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Besucher/-innen müssen den Anweisungen der Betreuer/-in Folge leisten.
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Das Rauchen ist im Jugendraum und den angegliederten Räumen untersagt.
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Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen ist verboten.
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Stark alkoholisierten oder anderweitig bewusstseinsgetrübten Personen wird der Zutritt verweigert.
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Getränke am Kicker sind grundsätzlich zu vermeiden.
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Die Räume, Einrichtung und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden verursacht, muss dafür aufkommen.
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Unfälle und Schäden müssen unverzüglich der/dem Betreuer-/in oder dem Bürgermeister bzw. der/dem Geschäftsleiter/-in der Gemeinde Pettendorf mitgeteilt werden.
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Konflikte werden gewaltlos, verbal und dialogorientiert ausgetragen.
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Der Jugendtreff ist von allen sauber zu halten, jeder räumt seinen Müll weg. Gemeinschaftliche Aktionen werden gemeinschaftlich aufgeräumt.
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Im Jugendtreff dürfen die Mitarbeiter der Gemeinde sowie Betreuer/-innen Fotos von Anwesenden machen, die dann auch veröffentlicht werden können. Wird dies nicht gewünscht, so sind die Betreuer/-innen und/oder Mitarbeiter/-innen davon in Kenntnis zu setzen.
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Die Toiletten sind unverzüglich nach der Benutzung zu verlassen.
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Dies gilt insoweit auch für die Nutzung öffentlicher Toiletten, z. B. an der Kinderkrippe.
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Die Anwohner dürfen nicht gestört werden (Lautstärke, Müll...).
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Vor dem Verlassen des Jugendtreffs sind die Elektrogeräte auszuschalten, die Wasserhähne abzudrehen, Blumen zu gießen und die Toiletten in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
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Die Fahrräder sowie motorisierte Zweiräder sind so abzustellen, dass der Bereich vor dem Jugendtreff sowie der Eingangsbereich ungehindert begehbar und barrierefrei zugänglich bleiben.
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Mit Betreten des Jugendtreffs wird die Hausordnung anerkannt.
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Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen werden!
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Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten durch die Gemeinde Pettendorf!
Pettendorf, den 21.06.2016
In Vertretung
Christian Gerdes
Dritter Bürgermeister
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